Die Qualifizierte Elektronische Signatur – unveränderbar, nachprüfbar, rechtssicher
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Was ist die Qualifizierte Elektronische Signatur, wofür braucht man sie und wer kann sie verwenden?
Haben Sie schon mal ein Baugesuch eingereicht? Nein? Nicht schlimm. Es ist doch allgemein bekannt, wie stressig das werden kann. Natürlich ist ein Bauprojekt, wenn bestehende, denkmalgeschützte Gebäude involviert sind und gleichzeitig auch Neues entstehen soll, kompliziert. Doch wenn es ums Unterschreiben der nötigen Dokumente geht, kann es richtig stressig werden. Denn manchmal ist die Geldbeschaffung an das Einreichen eines Baugesuch gebunden und es gibt Deadlines. In vielen Kantonen sind elektronische Baugesuche möglich, manchmal gilt dies aber nicht für alle Beilagen. Man muss unterschriebene Formulare digital einreichen, dann ein Übersichtsformular downloaden, welches dann physisch unterschrieben und per Post eingereicht werden muss. Unterschreiben müssen einige, nämlich die Rechtsvertreterin der Bauherrschaft, die Architekten, die Vertretung der Landbesitzerin und zum Schluss die Baurechtsnehmerin. Wenn die alle am gleichen Ort wären, wäre das einfach – nur sind sie in der ganzen Schweiz verteilt. Und so kam es, dass die Bauverantwortliche, immerhin eine gelernte Architektin, mehrmals mit Velo, Zug und Taxi durch die Schweiz düste, um die nötigen Unterschriften einzusammeln und das Dokument gerade noch rechtzeitig abzuschicken.
Das sollte doch digital, ohne Velo, Zug und Taxi gehen? Das geht auch – wenn dann alle Beteiligten inklusive der Behörden ihre Prozesse digitalisiert haben. Denn seit 2014 gilt die neue Version eines Gesetzes (ZertES), das den Einsatz von elektronischen Signaturen (Unterschriften) regelt. In Europa gibt es eine analoge Verordnung, nämlich die eIDAS Verordnung, die ebenfalls 2014 in Kraft trat und zur Zeit überarbeitet wird.
Gemäss ZertES gibt es drei Formen der elektronischen Signatur, die einfache (EES), die fortgeschrittene (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Letztere entspricht einer Unterschrift auf Papier, wie sie gesetzlich für einige Geschäftsprozesse und vor allem auch für bestimmte Interaktionen mit Behörden vorgeschrieben ist. Unsere Architekten, Bauherren, Vertreter der Landbesitzer und Baurechtsnehmerin hätten also eine Identität bei einem Anbieter von QES haben müssen. Das wäre sehr günstig gewesen. Eine Qualifizierte Elektronische Signatur kostet bei DeepSign 1.80 Franken pro Unterschrift, die Identifizierung mit einer DeepID ist sogar gratis. Ein entscheidender Vorteil ist die kostenlose DeepSign App. Selbst wenn Architekt Brönnimann beim Wandern im Engadin und Frau Rüdisühli als unterschriftsberechtigte Vertreterin der Landbesitzerin, einer Stiftung, an einer mehrtägigen Weindegustationstour im Elsass teilnehmen würde, könnten beide die nötigen Unterschriften mit der DeepSign App leisten. Niemand müsste mit Velo, Zug und Taxi durch die Schweiz düsen.
Hohe Rechtssicherheit
Falls die Behörde die Unterschriften auf dem Übersichtsformular überprüfen möchte, so könnte sie dies auf einer Webseite des Bundes tun. In nicht allzu weiter Zukunft wird der DeepValidator erscheinen – eine Funktion zur Validierung digitaler Signaturen, die direkt in Anwendungen integriert wird und elektronische Signaturen von DeepSign sowie anderen Anbietern auf ihre Gültigkeit überprüft.
Mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur unterschriebene Dokumente haben die höchste Sicherheitsstufe. Veränderungen von Dokumenten werden mit Zeitstempeln nachgewiesen. Die Identität der Unterschreibenden ist sicher und wird mit einer Zwei-Faktor-Authentisierung verifiziert. Die Unterschrift ist mit einem qualifizierten Zertifikat eines der vier in der Schweiz anerkannten Anbieters hinterlegt.
Wichtig für E-Government und bestimmte Geschäftsprozesse
Der Gesetzgeber schreibt bei bestimmten Geschäftsprozessen die Schriftlichkeit vor. Auch diese Prozesse, zum Beispiel die Kündigung eines Mietvertrags durch den Mieter, der Abschluss eines Lehrvertrags oder ein Schenkungsversprechen, können mit einer QES elektronisch unterschrieben werden.
Wichtiger ist sehr wahrscheinlich, dass Behördenmitglieder bei sehr vielen Prozessen selbst unterschreiben müssen oder dass ein Bürger bei Behörden bestimmte Dokumente handschriftlich unterschrieben einreichen muss. Auch dies ist mit einer QES möglich. Damit gibt es weniger Hindernisse als bisher für den Ausbau des in der Schweiz noch sehr rückschrittlichen E-Governments.
Selbst Dokumente, die notariell beglaubigt werden müssen, zum Beispiel Statutenänderungen von Aktiengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, können in Zukunft digital beglaubigt werden. Man sendet das korrekt mit qualifizierten elektronischen Signaturen unterschriebene Dokument an den Notar, der die Identität und die Unterschriften überprüft und die Dokumente ans Handelsregister weiterleitet.