DeepSign bietet drei Arten von elektronischen Signaturen an, die durch internationale Bestimmungen geregelt sind: einfache elektronische Signatur (EES), fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Welche Art der elektronischen Signatur Sie im Einzelfall verwenden, richtet sich neben gesetzlichen Formvorschriften für das jeweilige Dokument auch nach vertraglichen Vereinbarungen und Ihrer Unternehmenspolitik.
Um die passende Art für Ihre spezielle Situation zu finden, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsberater.
Einfache elektronische Signatur (EES)
Für Dokumente ohne gesetzliche Formvorschrift. Gewährleistet die Integrität Ihrer Dokumente. Auch geeignet für digitale Aufbewahrungslösungen.
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Für Dokumente ohne gesetzliche Formvorschrift. Bei dieser Art der Signatur wird der Unterzeichner vorgängig identifiziert. Sie gewährleistet nicht nur die Integrität des Dokuments, sondern auch die Verbundenheit des Dokuments mit dem Unterzeichner.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Für Dokumente, die dem Schriftformerfordernis der EU oder dem Schweizer Recht unterliegen. Bei dieser Art der Signatur wird der Unterzeichner vorgängig identifiziert. Sie gewährleistet nicht nur die Integrität des Dokuments, sondern auch die Verbundenheit des Dokuments mit dem Unterzeichner. Zusätzlich ist sie mit einem qualifizierten Zertifikat ausgestellt. Die QES hat dieselbe rechtliche Wirkung wie eine eigenhändige Unterschrift.