Die Begriffe qualifizierte (oder regulierte) elektronische Siegel und fortgeschrittene elektronische Siegel gehen aus der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union und dem Schweizer ZertES-Gesetz hervor. Beide Gesetze standardisieren die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen.
Im Folgenden erhalten Sie in eine kurze Übersicht der Unterschiede zwischen diesen zwei Arten elektronischer Siegel:
Fortgeschrittene elektronische Siegel
• sind nur mit dem Ersteller des Siegels verknüpft;
• zur Identifizierung des Erstellers einsetzbar;
• zur Benutzung von Daten geeignet, die der Ersteller mit hohem Vertraulichkeitsniveau und von ihm kontrolliert aufbewahren möchte;
• mit den angehängten Daten so verknüpft, dass nachträglich eingefügte Änderungen der Daten nachweislich festgestellt werden können;
• offiziell von der EU-Verordnung eIDAS anerkannt, aber nicht im Schweizer Bundesgesetz ZertES berücksichtigt.
Qualifizierte elektronische Siegel haben zusätzlich zu allen Eigenschaften eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels weitere Sicherheits- und Absicherungsebenen:
• Sie basieren auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Siegel, das von einem qualifiziertem Vertrauensdienstanbieter ausgestellt wurde.
• Sie sind offiziell von der Schweizer (ZertEs) und der EU (eIDAS)-Verordnung anerkannt.
Die wichtigsten Unterschiede betreffen das Sicherheitsniveau, die Absicherung und die zugewiesene Rechtswirkung. Ein qualifiziertes elektronisches Siegel erfüllt strengere Anforderungen und besitzt eine höhere Beweiskraft.